Das Klima- und Energiepaket EU 2020
Im Dezember 2008 haben sich die Regierungschefs der EU auf ein Energie- und Klimaveränderungs-“Paket“ geeinigt, um die ehrgeizigen Ziele zu erreichen - die Treibhausgas-Emissionen um 20% im Vergleich zu 1990 (oder um 30% im Kontext mit einer internationalen Vereinbarung) zu verringern, die Verwendung erneuerbarer Energien auf 20% der gesamten Energieproduktion zu steigern, und den Energieverbrauch um 20% des prognostizierten Volumens zu senken - durch eine Verbesserung der Energieeffizienz, und das alles bis 2020.
Die EPBD (Europäische Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden)
Nachdem 40% unseres Energieverbrauchs auf Gebäude zurückzuführen sind, besteht der größte Beitrag zur Energieeinsparung in der Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Eine der einfachsten Möglichkeiten, dies zu verwirklichen, ist die Dämmung von Neubauten und bestehenden Gebäuden. Die Europäische Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) war das erste umfassende Rechtsinstrument, das allen Mitgliedsstaaten Grenzen und Zielsetzungen für Energieverbrauch und -effizienz vorgegeben hat. Nach ihrem Inkrafttreten 2006 unternahm die Kommission vor kurzem einen weiteren Schritt zur Verbesserung der in der Richtlinie festgehaltenen Anforderungen. Im November 2009 haben sich der Europäische Rat und das Europäische Parlament schließlich auf eine Neufassung der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden geeinigt.
Die Neufassung der EPBD
Aufgrund der Neufassung der EPBD-Gebäuderichtlinie, nach ihrer Überarbeitung im November 2009, müssen alle Neubauten in der gesamten EU ab Ende 2020 als „Fast“-Nullenergie-Häuser errichtet werden. Darüber hinaus müssen alle Neubauten, die sich im Besitz von Behörden befinden oder von diesen genutzt werden, das gleiche Niveau bereits ab Ende 2018 erreicht haben.
Nach den Bestimmungen der Neufassung müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen treffen, die einen Anreiz dazu geben, die Anzahl an Fast-Nullenergie-Häusern durch Umbauten zusätzlich zu steigern.
Nach der alten Fassung der EPBD musste die Energieeffizienz von Gebäuden bei der Durchführung von umfassenden Sanierungsmaßnahmen erst ab einer Größenordnung von 1.000 m² verbessert werden. Mittlerweile muss bei allen Gebäuden, an denen man umfassende Sanierungsmaßnahmen durchführt, für eine entsprechende Verbesserung der Energieeffizienz gesorgt werden. Aus Trendanalysen, welche die nationalen Zielumsetzungen untersuchen, geht hervor, dass unter den EU-Mitgliedstaaten Frankreich, Deutschland und das Vereinigte Königreich bereits so ausgerichtet sind, dass sie den Verpflichtungen für 2020 nachkommen und die weitergehenden Ziele für 2050 verwirklichen können. Die untenstehende Tabelle stellt die, für diese Länder bis 2020 zu erwartende Verminderung des Energieverbrauchs in Gebäuden im Verhältnis zu dem EU-Ziel der 'Fast-Nullenergie-Häuser' dar.

Source: BDH and Knauf Insulation estimation